Artikel 58 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 58 Auflösung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes



(50-3-1)

Die Artikel 4 und 6 Absatz 1 des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 203), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 1989 (BGBl. I S. 1290) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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