Artikel 90 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 90 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007


Artikel 90 ändert mWv. 15. Juli 2016 EnPflEURBeihAnwV

(7847-11-4-106)

Die Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 533), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2338) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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