Artikel 92 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 92 Aufhebung der Verordnung zur Festsetzung des endgültigen Beihilfebetrags für Rohtabak für das Erntejahr 2008


Artikel 92 ändert mWv. 15. Juli 2016 BeihBTabak2008

(7847-11-4-111)

Die Verordnung zur Festsetzung des endgültigen Beihilfebetrags für Rohtabak für das Erntejahr 2008 vom 18. März 2009 (BGBl. I S. 559) wird aufgehoben.



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