§
1 der
Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom
13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel
8 der Verordnung vom
3. September 2010 (BGBl. I S. 1261) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a wird das Wort „oder" am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
- b)
- Buchstabe b wird aufgehoben.
- 2.
- Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:
- „2a.
- Aufsuchung von Erdöl und Erdgas durch Explorationsbohrungen und Gewinnung von Erdöl und Erdgas mit Errichtung und Betrieb von Förderplattformen im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels;".
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen
V. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1957