Artikel 8 - Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (KGSNeuRG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 6. August 2016 ErbStG § 13, § 37

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 13 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst:

„bb)
die Gegenstände sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie befinden oder in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach § 7 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen sind."

2.
Dem § 37 wird folgender Absatz 11 angefügt:

„(11) § 13 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb in der am 6. August 2016 geltenden Fassung ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 5. August 2016 entstanden ist."

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 KGSNeuRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KGSNeuRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Kulturgutschutzgesetz (KGSG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1914; zuletzt geändert durch Artikel 40 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
§ 12 KGSG Steuerliche Begünstigung von national wertvollem Kulturgut, Ausgleich bei Verkauf infolge wirtschaftlicher Notlage
... b Doppelbuchstabe bb des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) sowie 2. § 10g des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2464
Artikel 1 ErbStRAnpG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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