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Artikel 3 - Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (BergSchHaftAG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 2 tritt am 13. August 2016 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. August 2016.

 
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