(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Artikel
2 Nummer 1 ist bis zur erstmaligen Wahl des Gesamtpersonalrats mit der Maßgabe anzuwenden, dass dessen Rechte und Pflichten übergangsweise weiter durch den Personalrat der Zentrale wahrgenommen werden.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 1. September 2016.