§ 4 - Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (OstseeSHNSGBefV)

§ 4 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. Oktober 2016 NatSGBefV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in dem Naturschutzgebiet „Dassower See, Inseln Buchhorst und Graswerder (Plönswerder)" vom 9. Oktober 1991 (BGBl. I S. 1974), die durch Artikel 27 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. September 2016.



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