Artikel 3 - Elfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (11. ERÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Oktober 2016 TfPV § 7

In § 7 Absatz 2 der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung vom 22. November 2013 (BGBl. I S. 4008) werden die Wörter „des mündlichen Teils der Prüfung" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 3 Elfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 11. ERÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 11. ERÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Artikel 2 TfVÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung
... vom 22. November 2013 (BGBl. I S. 4008), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 10. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2242 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 werden ...


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