§ 72 Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope
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1Die Prüfung der Umweltverträglichkeit von Windenergieanlagen auf See oder von sonstigen Energiegewinnungsanlagen nach den Bestimmungen des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist aufgrund einer nach den
§§ 5 bis 12 beim Flächenentwicklungsplan oder der Voruntersuchung bereits durchgeführten Strategischen Umweltprüfung auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen sowie auf erforderliche Aktualisierungen und Vertiefungen zu beschränken.
2Gleiches gilt, soweit eine Windenergieanlage auf See oder eine sonstige Energiegewinnungsanlage in einem vom Bundesfachplan Offshore nach
§ 17a des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegten Cluster oder einem Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebiet eines Raumordnungsplans nach
§ 17 Absatz 1 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes liegt.
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interne Verweise§ 96 WindSeeG Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2023) ... Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich der Zulassung von Einrichtungen nach den §§ 66 bis 75 bedienen darf, 5. zur Ausschreibung von sonstigen Energiegewinnungsbereichen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 14 ROGÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 72 folgende Angabe eingefügt: „§ 72a Anwendbarkeit von Artikel 6 der ... 72a Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577". 2. Nach § 72 wird folgender § 72a eingefügt: „§ 72a Anwendbarkeit von Artikel ...
Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... § 70 Plangenehmigung § 71 Vorläufige Anordnung § 72 Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope § 73 ... 51. Der bisherige § 50 wird aufgehoben. 52. Der bisherige § 51 wird § 72 und wird wie folgt gefasst: „§ 72 Umweltverträglichkeitsprüfung; ... 52. Der bisherige § 51 wird § 72 und wird wie folgt gefasst: „ § 72 Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope (1) Die Prüfung der ... zu der unveränderten Rechtsverordnung als erteilt." 79. Der bisherige § 72 wird § 97. 80. Der bisherige § 73 wird § 98 und Nummer 1 wird wie folgt ...
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