Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 98 WindSeeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 98 WindSeeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindSeeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 WindSeeG Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans (vom 01.01.2023)
... Zeitpunkt des Abschlusses des Verfahrens zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans nach § 98 Nummer 1 bekannt. (2) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erstellt ... die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Anhörungstermin erfolgt nach § 98 Nummer 1 . (4) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie legt aufgrund der ... Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie macht den Flächenentwicklungsplan nach § 98 Nummer 1 bekannt. (9) Der Flächenentwicklungsplan ist nicht selbständig ...
§ 8 WindSeeG Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (vom 01.01.2023)
... eines Verfahrens zur Änderung oder Fortschreibung und deren voraussichtlichen Umfang nach § 98 Nummer 1 und 2 bekannt. § 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesamt für ...
§ 11 WindSeeG Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen (vom 01.01.2023)
... Bundesnetzagentur macht eine Aufgabenwahrnehmung durch eine Behörde nach Satz 2 nach § 98 Nummer 2  ...
§ 12 WindSeeG Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen (vom 01.01.2023)
... Stelle macht die Einleitung des Verfahrens zur zentralen Voruntersuchung einer Fläche nach § 98 bekannt. (2) Die für die Voruntersuchung zuständige Stelle ... die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Anhörungstermin erfolgt nach § 98 . Der Anhörungstermin kann gemeinsam mit dem Termin nach § 6 Absatz 3 ... zur Einsicht aus. Sie macht Ort und Zeit der Auslegung nach § 98 bekannt. (6) Ergibt die Eignungsprüfung, dass die Fläche zur ... geeignet ist, macht die für die Voruntersuchung zuständige Stelle dieses Ergebnis nach § 98 bekannt. Sie übermittelt dieses Ergebnis schriftlich oder elektronisch dem ...
§ 14 WindSeeG Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten (vom 01.01.2023)
... macht eine Aufgabenwahrnehmung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nach § 98 Nummer 2 bekannt. (4) Sofern bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung ...
§ 16 WindSeeG Bekanntmachung der Ausschreibungen (vom 01.01.2023)
... macht die Ausschreibungen spätestens vier Kalendermonate vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § 98 Nummer 2 bekannt. Die Bekanntmachungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: ...
§ 29 WindSeeG Bekanntmachung der Ausschreibungen (vom 01.01.2023)
... macht die Ausschreibungen spätestens acht Kalenderwochen vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § 98 Nummer 2 bekannt. Die Bekanntmachungen enthalten mindestens folgende Angaben: 1. den ...
§ 50 WindSeeG Bekanntmachung der Ausschreibung (vom 01.01.2023)
... die Ausschreibungen spätestens fünf Kalendermonate vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § 98 Nummer 1 bekannt. Die Bekanntmachungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: 1. den ...
§ 68 WindSeeG Planfeststellungsverfahren (vom 01.01.2023)
... Seeschifffahrt und Hydrographie tritt. Auf die Auslegung der Unterlagen ist nach § 98 Nummer 1 hinzuweisen. § 73 Absatz 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist mit der ...
§ 69 WindSeeG Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (vom 01.01.2023)
... werden. Die wirksame Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses ist nach § 98 Nummer 1 bekannt zu machen. § 75 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist nicht ...
§ 70 WindSeeG Plangenehmigung (vom 01.01.2023)
... 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist nicht anzuwenden. Die Plangenehmigung ist nach § 98 Nummer 1 öffentlich bekannt zu machen. (2) Für Einrichtungen nach § 66 ...
§ 71 WindSeeG Vorläufige Anordnung (vom 01.01.2023)
... und der Umfang der vorläufig zulässigen Bauarbeiten festzulegen. Sie ist nach § 98 Nummer 1 bekannt zu machen. Die vorläufige Anordnung tritt außer Kraft, wenn nicht ...
§ 75 WindSeeG Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen (vom 01.01.2023)
... macht die Einrichtungen und die von ihr nach § 53 eingerichteten Sicherheitszonen nach § 98 Nummer 1 bekannt und trägt sie in die amtlichen Seekarten ...
§ 87 WindSeeG Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen (vom 01.01.2023)
... Beendigung des Planfeststellungsverfahrens oder des Plangenehmigungsverfahrens nach Absatz 1 nach § 98 Nummer 1 bekannt machen. Die Bundesnetzagentur stellt im Fall des Absatzes 2 den Umfang der ...
§ 103 WindSeeG Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur (vom 01.01.2023)
... des § 69 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 10, des § 71a, des § 91 und der §§ 95 bis 101 sowie des Abschnitts 6 entsprechend anzuwenden. (2) Die Entscheidungen der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 16 KWKStrRÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... erteilt werden. Die Bundesnetzagentur macht die Beendigung des Verfahrens nach § 73 Nummer 1 bekannt." 13. In § 22 Absatz 1 und § 41 Absatz 2 Satz 1 wird ...

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 9 EnSiGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... Angabe „§ 54" ersetzt. 5. In § 71 Satz 3 wird die Angabe „ § 73 Nummer 1" durch die Angabe „§ 98 Nummer 1" ersetzt. 6. Die ...

Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 4 MietStrFG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 29 Satz 1 wird die Angabe „ § 73 Nummer 1 " durch die Angabe „§ 73 Nummer 2" ersetzt. 2. Nach § 31 ... 1. In § 29 Satz 1 wird die Angabe „§ 73 Nummer 1" durch die Angabe „ § 73 Nummer 2 " ersetzt. 2. Nach § 31 Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
...  § 97 Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte § 98 Bekanntmachungen und Unterrichtungen § 99 Verwaltungsvollstreckung  ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 73 Nummer 1" durch die Angabe „ § 98 Nummer 1" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 7 wird die Angabe „§ 73 Nummer ... b) In Absatz 3 Satz 7 wird die Angabe „§ 73 Nummer 1" durch die Angabe „ § 98 Nummer 1" ersetzt. c) Absatz 8 wird wie folgt geändert: aa) In ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 73 Nummer 1" durch die Angabe „ § 98 Nummer 1" ersetzt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. 10. § 8 wird wie ... Satz 1 werden die Wörter „§ 73 Nummer 1 und 2" durch die Wörter „ § 98 Nummer 1 und 2" ersetzt. bb) Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:  ... dd) In Satz 4 wird die Angabe „§ 73 Nummer 2" durch die Angabe „ § 98 Nummer 2" ersetzt. c) Absatz 2 wird aufgehoben. 17. § 12 wird wie ... eingefügt und die Angabe „§ 73" durch die Angabe „ § 98 " ersetzt. c) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 ... bb) In Satz 7 wird die Angabe „§ 73" durch die Angabe „ § 98 " ersetzt. d) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 ... gg) In dem neuen Satz 10 wird die Angabe „§ 73" durch die Angabe „ § 98 " ersetzt. f) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „Abschnitt 2" durch ... die Angabe „Abschnitt 5" und die Angabe „§ 73" durch die Angabe „ § 98 " ersetzt. g) In Absatz 7 Satz 1 wird vor den Wörtern „Voruntersuchung ... macht eine Aufgabenwahrnehmung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nach § 98 Nummer 2 bekannt. (4) Sofern bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung die ... das Wort „vier" und die Angabe „§ 73 Nummer 2" durch die Angabe „ § 98 Nummer 2" ersetzt. b) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die ... a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 73 Nummer 2" durch die Angabe „ § 98 Nummer 2" ersetzt. b) In Satz 2 Nummer 9 werden die Wörter „§ 46 ... die Ausschreibungen spätestens fünf Kalendermonate vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § 98 Nummer 1 bekannt. Die Bekanntmachungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: 1. ... bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 73 Nummer 1" durch die Angabe „ § 98 Nummer 1" ersetzt und werden die Wörter „sowie durch Veröffentlichung in zwei ... bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 73 Nummer 1" durch die Angabe „ § 98 Nummer 1" ersetzt. f) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: aa) In dem ... 1 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist nicht anzuwenden. Die Plangenehmigung ist nach § 98 Nummer 1 öffentlich bekannt zu machen. (2) Für Einrichtungen nach § 66 Absatz 1 ... und Hydrographie" und wird die Angabe „§ 73 Nummer 1" durch die Angabe „ § 98 Nummer 1" ersetzt. 56. Der bisherige § 54a wird § 76 und wird wie folgt ... und Hydrographie" und wird die Angabe „§ 73 Nummer 1" durch die Angabe „ § 98 Nummer 1" ersetzt. 68. Der bisherige § 65 wird § 88 und wird wie folgt ... 79. Der bisherige § 72 wird § 97. 80. Der bisherige § 73 wird § 98 und Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. vom Bundesamt für Seeschifffahrt ...