Zitierungen von § 2a WindSeeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a WindSeeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindSeeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 WindSeeG Gegenstand des Flächenentwicklungsplans (vom 01.01.2023)
... die zeitliche Reihenfolge nach Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4 so festgelegt, dass die Vorgaben des § 2a eingehalten werden, wobei Abweichungen zulässig sind, solange die Ausbauziele nach § 1 ...
§ 10 WindSeeG Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen (vom 01.01.2023)
...  (3) Zur Bestimmung des Anteils einer Fläche am Ausschreibungsvolumen nach § 2a Absatz 3 wird die zu installierende Leistung auf der jeweiligen Fläche bestimmt. --- ...
§ 14 WindSeeG Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten (vom 01.01.2023)
... sich nach Maßgabe des Flächenentwicklungsplans. Dabei sind die Vorgaben des § 2a zu berücksichtigen. Sofern in einer Ausschreibung nach Satz 1 Nummer 1 oder Nummer ...
§ 16 WindSeeG Bekanntmachung der Ausschreibungen (vom 01.01.2023)
... den Gebotstermin, 2. das Ausschreibungsvolumen je ausgeschriebener Fläche nach § 2a , 3. die Bezeichnungen der ausgeschriebenen Flächen, 4. für jede ...
§ 50 WindSeeG Bekanntmachung der Ausschreibung (vom 01.01.2023)
... den Gebotstermin, 2. das Ausschreibungsvolumen je ausgeschriebener Fläche nach § 2a , 3. die Bezeichnung der ausgeschriebenen Flächen, 4. für jede ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
...  § 1 Zweck und Ziel des Gesetzes § 2 Anwendungsbereich § 2a Ausschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine § 3 Begriffsbestimmungen ... das Wort „jeweils" eingefügt. 4. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Ausschreibungsvolumen, Verteilung auf ... 4. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „ § 2a Ausschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine (1) Das Ausschreibungsvolumen nach ... die zeitliche Reihenfolge nach Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4 so festgelegt, dass die Vorgaben des § 2a eingehalten werden, wobei Abweichungen zulässig sind, solange die Ausbauziele nach § 1 ... ersetzt. d) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 17" durch die Angabe „ § 2a Absatz 3" ersetzt. 14. § 10a wird wie folgt geändert: a) Der ... 2 bestimmt sich nach Maßgabe des Flächenentwicklungsplans. Dabei sind die Vorgaben des § 2a zu berücksichtigen. Sofern in einer Ausschreibung nach Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 kein ... den Gebotstermin, 2. das Ausschreibungsvolumen je ausgeschriebener Fläche nach § 2a , 3. die Bezeichnungen der ausgeschriebenen Flächen, 4. für ... den Gebotstermin, 2. das Ausschreibungsvolumen je ausgeschriebener Fläche nach § 2a , 3. die Bezeichnung der ausgeschriebenen Flächen, 4. für jede ...


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