Artikel 4 - Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung (DirektZahlDurchfVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft. Artikel 2 Nummer 3 und 7 tritt mit Wirkung vom 4. März 2015 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Oktober 2016.



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