Das
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom
7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 2009), das zuletzt durch Artikel
4 des Gesetzes vom
29. August 2016 (BGBl. I S. 2082) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- 2.
- In § 3 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- 3.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3, 5 und 7 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- c)
- In Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- 4.
- In § 5 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- 5.
- In § 6 Absatz 1 und 8 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2503, 3343; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549