Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach §
8 Absatz 1 Satz 1 des
ERP-Verwaltungsgesetzes vom
26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel
246 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
-
- 800.600.000
- Euro
festgestellt.