§ 7 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017 (ERP-WPG 2017 k.a.Abk.)

G. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2729 (Nr. 57); zuletzt geändert durch § 7 G. v. 08.03.2018 BGBl. I S. 343
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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§ 7 Inkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 7. Dezember 2016 ERP-WPG 2016 § 6

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.



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