Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach §
8 Absatz 1 Satz 1 des
ERP-Verwaltungsgesetzes vom
26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel
246 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
-
- 800.600.000
- Euro
festgestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in §
1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel
112 des
Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 2.900 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) 1Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. 2Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in §
2 des
ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Sigmar Gabriel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2015
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß §
8 des
ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1 Investitionsfinanzierung
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2017 1.000 € | Betrag für 2016 1.000 € | Ist-Ergebnis 2015 1.000 € | Erläuterungen
|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6
|
| Ausgaben |
Zu Tit. 892 01
| Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh- mensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel- ständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei- träge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden. Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe- cke mit einem Volumen von rd. 6.500 Mio. Euro zinsbegünstigt wer- den:
| a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten | 350 Mio. Euro
| b) Existenzgründungen und Wachstums- finanzierungen | 3.890 Mio. Euro
| c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs- gesellschaften | 60 Mio. Euro
| d) Innovationen | 1.200 Mio. Euro
| e) Exportfinanzierung | 1.000 Mio. Euro.
| Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange- passt, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer- haft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2017 geplante Förder- volumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwe- cke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur". b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums- finanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich der KfW-Fonds- finanzierung. c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern. d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver- waltungskosten geleistet werden.
| Zu Tit. 683 01
| Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord- nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2016. Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 855,7 Mio. Euro, davon fällig:
| Jahr 2018 bis | 203,6 Mio. Euro
| Jahr 2019 bis zu | 156,7 Mio. Euro
| Jahr 2020 bis zu | 126,0 Mio. Euro
| in künftigen Haushaltsjahren | 369,4 Mio. Euro.
| Zu Tit. 682 02
| Der Ansatz umfasst insbesondere: - die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelstän- dischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so- wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er- leichtern; - die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I und II sowie eines für 2017 geplanten Nachfolgefonds High-Tech Gründerfonds III; - die Dotierung der mit der KfW zusammen durchgeführten, im Rah- men der Neuausrichtung aus der KfW ausgegliederten Beteili- gungsfinanzierung (Ausgründung coparion-Fonds). Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Pro- jekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 250 Mio. Euro. In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts- jahr 2017 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus- zahlung in den Jahren 2018 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs- freiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 oder in Folgejahren tätigen. Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich- tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/ Verwaltungskosten geleistet werden. Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf 2.069,62 Mio. Euro. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
| Zu Tit. 681 02 | Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar - 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, - 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich- keit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, - 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar- ship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit- tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro- gramme finanziert werden. Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/ jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika- nischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs- kosten geleistet werden. Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch- tigung in Höhe von insgesamt 3,12 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2018 bis 2020, um die Verlängerung der Stipendienpro- gramme USA und McCloy bewilligen zu können.
| Zu Tit. 681 03 |
| Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat- lantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför- dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch- tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2018 bis 2021, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön- nen. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs- kosten geleistet werden.
| Zu Tit. 870 01
| Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg- schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2015 rund 1.700 Mio. Euro.
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892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh- men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. | 48.200 | 37.200 | 12.637
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Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt.
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Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 308.500 T€
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Jahr 2018 bis zu | 51.700 T€
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Jahr 2019 bis zu | 47.600 T€
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Jahr 2020 bis zu | 40.700 T€
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in künftigen Haushaltsjahren | 168.500 T€
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Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und 870 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- dem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01.
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683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstigen Verpflich- tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung | 243.100 | 214.200 | 286.163
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Zahlungsverpflichtungen davon fällig: | 855.700 T€
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Jahr 2018 bis zu | 203.600 T€
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Jahr 2019 bis zu | 156.700 T€
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Jahr 2020 bis zu | 126.000 T€
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in künftigen Haushaltsjahren | 369.400 T€
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Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- dem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01.
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682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden. | 500.000 | 500.000 | 171.530
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Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 2.069.620 T€
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in künftigen Haushaltsjahren | 2.069.620 T€
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Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.
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681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika- nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland | 2.700 | 2.700 | 2.635
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Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 3.120 T€
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Jahr 2018 bis zu | 1.040 T€
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Jahr 2019 bis zu | 1.040 T€
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Jahr 2020 bis zu | 1.040 T€
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Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar.
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681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3.600 | 3.600 | 1.396
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Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 5.100 T€ | | |
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Jahr 2018 bis zu | 1.500 T€ | | |
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Jahr 2019 bis zu | 1.300 T€ | | |
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Jahr 2020 bis zu | 1.300 T€ | | |
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Jahr 2021 bis zu | 1.000 T€ | | |
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Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | | |
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870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer- den. | 1.000 | 1.000 | 0
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| Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 798.600 | 758.700 |
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| Abschluss
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Zuweisungen und Zuschüsse | 6.300 | 6.300 |
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Ausgaben für Investitionen | 792.300 | 752.400 |
|
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 798.600 | 758.700 |
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Kapitel 2 Sonstige Ausgaben
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2017 1.000 € | Betrag für 2016 1.000 € | Ist-Ergebnis 2015 1.000 € | Erläuterungen
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1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6
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| Sonstige Ausgaben | | | |
Zu Tit. 427 09
| Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Perso- nal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener- gie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP- Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungs- gesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wieder- aufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraus- setzen.
| Zu Tit. 531 01
| Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder- vermögens auch im Internet informiert wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonderver- mögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer- den. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.
| Zu Tit. 575 01
| Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder- aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2016 aufgenommenen Mittel vorge- sehen.
| Zu Tit. 671 01
| Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh- ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über- tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
| Zu Tit. 595 01
| Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
| Zu Tit. 697 01
| Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt- schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbe- reich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens- substanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus- haltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech- nung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
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|
427 09-011 | Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt- lich Tätige | 200 | - | 0
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531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 750 | 750 | 67
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575 01-680 | Zinsaufwendungen | 1.000 | 1.000 | 0
|
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 40
|
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017 | - | - | 0
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697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | - | - | 0
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| Summe Sonstige Ausgaben | 2.000 | 1.800 | 107
|
| Abschluss | | |
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Sonstige Ausgaben | 2.000 | 1.800 |
|
Zinskosten | - | - |
|
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 2.000 | 1.800 | 107
|
Kapitel 3 Einnahmen
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2017 1.000 € | Betrag für 2016 1.000 € | Ist-Ergebnis 2015 1.000 € | Erläuterungen
|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6
|
| Einnahmen | | | |
Zu Tit. 119 99
| Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge- sehen.
| Zu Tit. 162 01
| Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
| a) Vergütung ERP-Förderrücklage I | 135.868 T€
| b) Verzinsung Nachrangdarlehen | 5.456 T€
| c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen | 31.178 T€
| Summe | 172.502 T€
| Diese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt- schaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die auf die Anteile des ERP- Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne. Für Erträge aus den ERP-Förderrücklagen II, III und IV, die lediglich in der KfW liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird kein Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn, dessen Entstehung und Höhe ungewiss ist. Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab- geschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge- genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu- sammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder- vermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
| Zu Tit. 182 01
| Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
| Senator der Finanzen Berlin | 1.053 T€
| Unternehmen | 216.131 T€
| Summe | 217.184 T€
| Zu Tit. 129 01
| Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
| Zu Tit. 231 01
| Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan- zierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter- nehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstige Ver- pflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewähr- ten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro- gramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be- träge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezu- schusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzu- sagen.
| Zu Tit. 325 02
| Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
|
|
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 53
|
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0
|
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 172.502 | 199.590 | 231.535
|
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 217.184 | 81.755 | 84.766
|
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die- nen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. | 350.384 | 412.555 | 596.589
|
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs- steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt- schaft | 60.530 | 66.600 | 62.600
|
a) ERP-Innovationsprogramm: | 43.210 T€
|
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8.320 T€
|
c) ERP-Startfonds: | 9.000 T€
|
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundes- haushalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
|
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0
|
| Gesamteinnahmen | 800.600 | 760.500 |
|
| Abschluss | | |
|
Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 |
|
Übrige Einnahmen | 800.600 | 760.500 |
|
Gesamteinnahmen | 800.600 | 760.500 |
|
Abschluss
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen auf
|
sonstige Ausgaben | Zinskosten | Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen
|
1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 €
|
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 800.600 | 798.600 | 2.000 | | 6.300 | 792.300
|
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | | 2.000 | | | |
|
| | 800.600 | 800.600 | 2.000 | | 6.300 | 792.300
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Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2017 | a) Bis einschl. 31.12.2015 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2017 | davon fällig
|
2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff.
|
b) VE 2016
|
c) VE 2017
|
in Mio. €
|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8
|
892 01 | Mittelständische Unterneh- men, Exportfinanzierung | 48,2 | a) - | - | - | - | - | -
|
b) - | - | - | - | - | -
|
c) 308,500 | - | 51,700 | 47,600 | 40,700 | 168,500
|
683 01 | Förderkosten | 243,1 | a) 819,900 | 197,500 | 159,100 | 116,500 | 91,100 | 255,800
|
b) 293,500 | 46,300 | 45,200 | 40,900 | 35,600 | 125,500
|
c) 855,700 | - | 203,600 | 156,700 | 126,000 | 369,400
|
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,7 | a) 3,247 | 1,624 | 1,623 | - | - | -
|
b) - | - | - | - | - | -
|
c) 3,120 | - | 1,040 | 1,040 | 1,040 | -
|
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlan- tische Begegnung | 3,6 | a) 1,630 | 0,957 | 0,505 | 0,168 | - | -
|
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | -
|
c) 5,100 | - | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000
|
| Summe | 297,6 | a) 824,777 | 200,081 | 161,228 | 116,668 | 91,100 | 255,800
|
b) 298,600 | 47,800 | 46,500 | 42,200 | 36,600 | 125,500
|
c) 1.172,420 | - | 257,840 | 206,640 | 169,040 | 538,900
|
682 02 | Kooperationsprojekte | 500,0 | a) 569,500 | | | 2016 ff.: | 569,500 |
|
b) 2.198,710 | | | 2017 ff.: | 2.198,710 |
|
c) 2.069,620 | | | 2018 ff.: | 2.069,620 |
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Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2015
Aktivseite
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| 2015 EUR | 2014 EUR
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A. Barreserve und Anlagen
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| 1. Guthaben bei Kreditinstituten | 562.703.925,92 | | 95.701.287,79
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2. Termingelder bei Kreditinstituten | 0,00 | | 0,00
|
3. Anlage bei Fondsgesellschaften | 1.005.638.048,96 | | 860.811.283,40
|
4. Anlage bei Unternehmen | 895.892.291,62 | | 927.750.714,19
|
5. Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland" | 83.330.000,00 | | 70.000.000,00
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| 6. KfW Nachrangdarlehen | 300.000.000,00 | 2.847.564.266,50 | 2.246.588.989,89
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B. Darlehensforderungen | | 416.095.627,65 | 327.416.922,65
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C. Rechnungsabgrenzung | | 0,00 | 0,00
|
D. Sonstige Forderungen | | 0,00 | 0,00
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E. Beteiligungen
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| 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.082.876.331,12 | | 1.082.876.331,12
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2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1.190.752.106,00 | | 1.190.752.106,00
|
3. Kapitalrücklage II | 1.000.000.000,00 | | 1.000.000.000,00
|
4. Gesonderte Kapitalrücklage | 614.280.731,32 | | 614.280.731,32
|
Sonstige Gewinnrücklagen | 2.097.597.246,07 | | 1.719.276.772,38
|
5. ERP-Gewinnrücklage I | 417.046.750,40 | | 172.758.415,49
|
6. ERP-Gewinnrücklage II | 12.475.382,34 | | 1.588.144,33
|
7. ERP-Gewinnrücklage III | 339.221.082,93 | | 243.012.391,34
|
8. ERP-Gewinnrücklage IV | 107.339.439,21 | |
|
9. ERP-Förderrücklage I | 4.650.000.000,00 | | 4.650.000.000,00
|
10. ERP-Förderrücklage II | 250.000.000,00 | | 250.000.000,00
|
11. ERP-Förderrücklage III | 1.000.000.000,00 | | 1.000.000.000,00
|
12. ERP-Förderrücklage IV | 1.250.000.000,00 | |
|
13. Gesetzliche Rücklage der KfW | 615.270.642,68 | | 615.270.642,68
|
14. Sondergewinnrücklage | 0,00 | | 0,00
|
15. High-Tech Gründerfonds I | 66.021.506,00 | | 73.882.581,39
|
16. High-Tech Gründerfonds II | 47.488.475,28 | 14.740.369.693,35 | 32.107.831,57
|
| Summe der Aktiva | | 18.004.029.587,50 | 17.174.075.145,54
|
Passivseite
|
| 2015 EUR | 2014 EUR
|
A. Rückstellungen
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| 1. Rückstellung Vermögensabsicherung | 0,00 | | 0,00
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2. Rückstellung Förderlasten | 825.753.087,45 | | 858.194.322,68
|
3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds | 38.900.000,00 | 864.653.087,45 | 72.000.000,00
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B. Verbindlichkeiten
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| Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast | 128.683.819,61 | | 26.493.930,01
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Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock | 79.486.113,67 | 208.169.933,28 | 70.000.000,00
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Mikromezzaninfonds | | |
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C. Vermögen des ERP-Sondervermögens
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| Vermögensbestand 01.01. | 16.147.386.892,85 | | 15.510.805.485,09
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Gewinn/Verlust | | 783.819.673,92 | 636.581.407,76
|
Vermögensbestand 31.12. | | 16.931.206.566,77 | 16.147.386.892,85
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| Summe Passiva | | 18.004.029.587,50 | 17.174.075.145,54
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Anlage 3
Bericht der KfW gemäß §
8 des
ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2015 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 5,1 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 239,9 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 wie folgt vergütet:
- -
- Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 3,63 %. Die Erträge in Höhe von 168,7 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011) für das Jahr 2015 zur Verfügung.
- -
- Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2015 ein Zinsbetrag in Höhe von 5,5 Mio. EUR.
Die 2012, 2013 und 2015 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II, III und IV werden gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen zum 01.01.2015 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von 100 Mio. EUR dotiert, die der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" dient. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2015 auf
- -
- 18,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
- -
- 73,4 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
- -
- 91,7 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
- -
- 12,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
- -
- 0,1 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
- -
- 7,3 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.
Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2015 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2015 somit auf 377,7 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:
- -
- Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage I (168,7 Mio. EUR), der ERP-Förderrücklagen III (73,4 Mio. EUR) und IV (91,7 Mio. EUR), der ERP-Gewinnrücklage I (12,7 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (130,1 Mio. EUR, hiervon 5,5 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrangdarlehens) bereitgestellten Mittel in Höhe von 476,6 Mio. EUR wurden in Höhe von 232,3 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2015 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 244,3 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten ERP-Gewinnrücklage I zugewiesen. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2015 auf 417,0 Mio. EUR.
- -
- Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage II und der ERP-Gewinnrücklage II bereitgestellten Mittel in Höhe von 18,5 Mio. EUR wurden in Höhe von 7,6 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2015 im Rahmen des ERP-Startfonds 2011 verwendet. Die nicht zur Abdeckung der Förderlasten benötigten Erträge in Höhe von 10,9 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbringungsvertrages ERP-Förderrücklage II der separaten ERP-Gewinnrücklage II zugeführt. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2015 auf 12,5 Mio. EUR.
- -
- Vorabdotierung der ERP-Gewinnrücklage IV: Die Erträge aus dem Erlass der Rückzahlung des Nachrangdarlehens in Höhe von 100 Mio. EUR wurden mit Wirkung zum 01.01.2015 der ERP-Gewinnrücklage IV zugeführt. Die Erträge aus dem anteiligen handelsrechtlichen Jahresüberschuss der KfW 2015 wurden ebenfalls vollständig der ERP-Gewinnrücklage IV zugeführt, da die vertraglichen Grundlagen zur Abrechnung der Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" noch nicht vereinbart waren. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich zum 31.12.2015 auf 107,3 Mio. EUR.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2015 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.