§ 30 Zugänglichkeit privater Regelwerke
1Die bezeichneten DIN-Normen können bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin bezogen werden. 2Sie sind bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12281/a202040.htm