Artikel 3 - Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (1. BKrFQVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Dezember 2016 GebOSt Anlage

In der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. November 2016 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, werden die Gebührennummern 343 und 346 wie folgt gefasst:

Gebühren-
Nummer
GegenstandGebühr
Euro
„343Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nach Grundqualifikation oder
Weiterbildung nach § 5 Absatz 2 BKrFQV
28,60".


Gebühren-
Nummer
GegenstandGebühr
Euro
„346Überwachung der Ausbildungsstätten nach § 7 Absatz 5 bis 7 in Verbindung mit
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3, 4 und 5 BKrFQG
30,70 bis 511,00".


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Zitierungen von Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 1. BKrFQVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BKrFQVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
Artikel 6 3. FZVuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2920 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In den ...


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