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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen (2. RechVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 KHBV § 4, § 11, Anlage 2, Anlage 4

Die Krankenhaus-Buchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1987 (BGBl. I S. 1045), die zuletzt durch Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 3 werden die Wörter „§ 277 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und Absatz 4" durch die Wörter „§ 277 Absatz 1 bis 3 Satz 1" ersetzt.

2.
Dem § 11 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) § 4 Absatz 3 sowie die Anlagen 2 und 4 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden."

3.
Anlage 2 (Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung) wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:

„4a.
Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten ...

davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KGr. 58) ...".

b)
Nummer 8 wird wie folgt gefasst:

„8.
Sonstige betriebliche Erträge (KUGr. 473, 520; KGr. 54; KUGr. 592) ....".

4.
Anlage 4 (Kontenrahmen für die Buchführung) wird wie folgt geändert:

a)
Die Bezeichnung der Kontengruppe 57 wird wie folgt gefasst:

„Sonstige Erträge".

b)
In der Bezeichnung der Kontengruppe 78 wird das Wort „ordentliche" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. RechVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. RechVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 25 FüPoG II Änderung sonstigen Bundesrechts
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1987 (BGBl. I S. 1045), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076 ) geändert worden ist, wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§ 334 Abs. 1 ...