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Artikel 2 - Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (RBEGuSGBÄndG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3159 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Geltung ab 01.01.2017, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 2 Änderung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes zum 1. Januar 2020


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 RBEG § 8

Das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3159)) wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 8 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

„Für erwachsene Personen, die nicht in einer Wohnung leben, sondern denen allein oder mit einer weiteren Person ein persönlicher Wohnraum und mit weiteren Personen zusätzliche Räumlichkeiten zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen sind, gilt die Regelbedarfsstufe 2 entsprechend."

2.
(aufgehoben)





 

Frühere Fassungen von Artikel 2 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2019Artikel 6 Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
vom 29.04.2019 BGBl. I S. 530

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 RBEGuSGBÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RBEGuSGBÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 RBEGuSGBÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. (3) Die Artikel 2 und 5 treten am 1. Januar 2020 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Artikel 5 StaFamG Änderung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes
... Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3159), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3159 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
Artikel 6 StaFamG Änderung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
...  Artikel 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3159) wird die Nummer 2 ...