1Die Inanspruchnahme der Förderhilfe verpflichtet die antragstellende Person, das Drehbuch, das Treatment, die vergleichbare Darstellung oder die erste Drehbuchfassung im Fall der Verfilmung nur zur Herstellung eines programmfüllenden Films im Sinne der §§
41 bis 48 zu verwerten.
2Das Recht der antragstellenden Person, das Drehbuch, das Treatment, die vergleichbare Darstellung oder die erste Drehbuchfassung zu anderen Zwecken als dem der Verfilmung zu verwerten, bleibt unberührt.
§ 17 FFG Förderentscheidungen (vom 01.01.2022) ... 59 bis 72, c) der Drehbuch- und Treatmentförderung nach den §§ 100 bis 106, d) der Förderung der Drehbuchfortentwicklung nach den §§ 107 ... von 25.000 Euro, soweit es sich nicht um Drehbücher oder Treatments nach den §§ 100 bis 106 oder um Vorhaben der Drehbuchfortentwicklung nach den §§ 107 bis 114 handelt. ...