1Werden die Förderhilfen für den Verleih eines neuen Films nach §
130 Absatz 1 und 2 verwendet, können sie auch für bereits begonnene Maßnahmen verwendet werden.
2Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme vor dem Antrag auf Zuerkennung nach §
128 Absatz 2 begonnen wurde.
3Eine Verwendung der Förderhilfen für bereits abgeschlossene Maßnahmen ist nicht möglich.
§ 18 FFG Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands ... im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99 und nach den §§ 127 bis 133 entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit, wenn die Entscheidungen auf den ... im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99, nach den §§ 127 bis 133 und nach den §§ 138 bis 144, die auf einer Einstufung als Kinderfilm beruhen, ...