Für Anwärterinnen und Anwärter, die vor dem 27. Januar 2017 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes vom
17. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4555), die zuletzt durch §
56 Absatz 33 der Verordnung vom
12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) geändert worden ist, weiter anzuwenden.
1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes vom
17. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4555), die zuletzt durch §
56 Absatz 33 der Verordnung vom
12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) geändert worden ist, außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Januar 2017.