Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10-B k.a.Abk.)

B. v. 02.02.2017 BGBl. I S. 154 (Nr. 6); Geltung ab 29.06.2001

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 29. Juni 2001 G 10 § 7

Das Gesetz zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 § 7 wird Absatz 4 Nummer 2 Satz 2 zu Absatz 4 Satz 2.



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