Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (KrWGuElektroGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2017 KrWG § 8

§ 8 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KrWGuElektroGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWGuElektroGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 KrWGuElektroGÄndG Inkrafttreten
...  Artikel 1 tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. (2) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Artikel 15 StrlSchGEG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
... 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 567 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 2 wird wie folgt ...


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