(2030-7-4-2)
Die
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes vom
11. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2640), die zuletzt durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 23 Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
- 2.
- § 24 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter „oder elektronische" eingefügt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 3 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
- 3.
- In § 33 Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „und unterschreiben die Niederschrift" gestrichen.
- 4.
- In § 35 Absatz 5 wird das Wort „unterschreiben" durch das Wort „bestätigen" ersetzt.
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3562