Artikel 28 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 28 Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes


Artikel 28 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 MWDVDV § 21

(2030-8-5-3)

In § 21 Absatz 7 Satz 2 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes vom 27. August 2013 (BGBl. I S. 3541), die durch Artikel 42 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird das Wort „unterschreiben" durch das Wort „bestätigen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 28 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 28 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 65 SVReformG Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes
... den mittleren Wetterdienst des Bundes vom 27. August 2013 (BGBl. I S. 3541), die zuletzt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 9 des ...


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