Artikel 61 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 61 Änderung der Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung


Artikel 61 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 ÖlPflichtVersBeschV § 3

(2129-18-1)

In § 3 Absatz 1 Satz 1 der Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung vom 30. Mai 1996 (BGBl. I S. 707), die zuletzt durch Artikel 29 Nummer 1 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlichen" die Wörter „oder elektronischen" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 61 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 61 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3079, 5241
Artikel 8 HNSGEG Änderung der Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung
... Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung vom 30. Mai 1996 (BGBl. I S. 707), die zuletzt durch Artikel 61 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird ...


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