(703-5-3)
Die
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom
12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch
Artikel 5 der Verordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 9 Absatz 5 Satz 2 wird das Wort „schriftlich" durch die Wörter „in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt.
- 2.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „schriftlich" durch die Wörter „in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt.
- b)
- In Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „befragen die Auftraggeber schriftlich" durch die Wörter „konsultieren die Auftraggeber" und die Wörter „ob sie" durch das Wort „die" ersetzt.
- 3.
- In § 29 Absatz 1 und § 33 Absatz 1 Satz 1 wird jeweils das Wort „schriftlich" gestrichen.
- 4.
- In § 36 Absatz 2 werden die Wörter „schriftlichen Antrags" durch die Wörter „Antrags in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt.
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745