Artikel 178 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 178 Änderung der Flaggenrechtsverordnung


Artikel 178 ändert mWv. 5. April 2017 FlRV § 20

(9514-1-5)

In § 20 Absatz 3 Nummer 2 der Flaggenrechtsverordnung vom 4. Juli 1990 (BGBl. I S. 1389), die zuletzt durch Artikel 562 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird das Wort „schriftliche" gestrichen.



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