Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom
22. März 1989 (BGBl. I S. 536, 1102), die zuletzt durch
Artikel 4 Absatz 122 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist und die
Sportbootführerscheinverordnung-See in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. März 2003 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch
Artikel 4 Absatz 133 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, außer Kraft.
Artikel 2 tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Mai 2017.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
B. v. 22.12.2017 BGBl. I S. 4043