Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (4. FinDASaVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.05.2017 BGBl. I S. 1194 (Nr. 28); Geltung ab 20.05.2017
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), von denen Satz 3 durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 28. November 2012 (BGBl. I S. 2369) und durch Artikel 20 Nummer 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit dem Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:



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