Änderung § 30 KlaCembAusbV vom 28.10.2017

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§ 31 KlaCembAusbV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.10.2017 geltenden Fassung
§ 30 KlaCembAusbV n.F. (neue Fassung)
in der am 28.10.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 20.10.2017 BGBl. I S. 3602

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Klavier- und Cembalobauer-Ausbildungsverordnung vom 7. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1647), die durch Artikel 6 Absatz 20 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) geändert worden ist, außer Kraft.



1 Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Klavier- und Cembalobauer-Ausbildungsverordnung vom 7. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1647), die durch Artikel 6 Absatz 20 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) geändert worden ist, außer Kraft.




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