Artikel 16 - Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BGVerhG k.a.Abk.)

Artikel 16 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 7 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 11 Nummer 3 tritt mit Wirkung vom 11. Januar 2017 in Kraft.

(3) Artikel 13 Nummer 5 Buchstabe c tritt mit Wirkung vom 1. April 2017 in Kraft.

(4) Die Artikel 10 und 13 Nummer 1, 2 und 4 treten mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft.

(5) Artikel 13 Nummer 3 und 5 Buchstabe a, b, d und e tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

(6) Artikel 14 tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

(7) Artikel 15 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Juni 2017.



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