Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV1ÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2017 LuftVO § 19

§ 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a der Luftverkehrs-Ordnung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. März 2017 (BGBl. I S. 683) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Doppelbuchstabe aa werden die Wörter „Kategorie 2 im Sinne der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" durch die Wörter „Kategorie F2 im Sinne des Sprengstoffgesetzes" ersetzt.

2.
In Doppelbuchstabe bb werden die Wörter „Kategorien 3, 4, P2 und T2 im Sinne der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" durch die Wörter „Kategorien F3, F4, P2 und T2 im Sinne des Sprengstoffgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. SprengV1ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SprengV1ÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen über das Luftfahrtpersonal und den Flugbetrieb
V. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 338
Artikel 2 LuftPersRÄndV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... Luftverkehrs-Ordnung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Juni 2017 (BGBl. I S. 1617 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 21b wird wie folgt ...


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