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Gesetz
Stand:
BGBl. I 2012, Nr. 20, S. 1029-1068, ausgegeben am 11.05.2012
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Inhalt WpHG
Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 44 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044; Geltung ab 01.01.1995
FNA: 4110-4; 4 Zivilrecht und Strafrecht 41 Handelsrecht 411 Börsenrecht 4110
Börsenvorschriften
Änderungen / Synopse
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121 Gesetze verweisen aus 380 Artikeln auf Wertpapierhandelsgesetz
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2a Ausnahmen
§ 2b Wahl des Herkunftsstaates
Abschnitt 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 3 (weggefallen)
§ 4 Aufgaben und Befugnisse
§ 4a Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems
§ 5 Wertpapierrat
§ 6 Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland
§ 7 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
§ 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
§ 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
§ 9 Meldepflichten
§ 10 Anzeige von Verdachtsfällen
§ 11 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
Abschnitt 3 Insiderüberwachung
§ 12 Insiderpapiere
§ 13 Insiderinformation
§ 14 Verbot von Insidergeschäften
§ 15 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Insiderinformationen an das Unternehmensregister
§ 15a Mitteilung von Geschäften, Veröffentlichung und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 15b Führung von Insiderverzeichnissen
§ 16 Aufzeichnungspflichten
§ 16a Überwachung der Geschäfte der bei der Bundesanstalt Beschäftigten
§ 16b Aufbewahrung von Verbindungsdaten
Abschnitt 3a Ratingagenturen
§ 17 Überwachung von Ratingagenturen
§§ 18 - 20 (weggefallen)
Abschnitt 4 Überwachung des Verbots der Marktmanipulation
§ 20a Verbot der Marktmanipulation
§ 20b (weggefallen)
Abschnitt 5 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen
§ 22 Zurechnung von Stimmrechten
§ 23 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
§ 24 Mitteilung durch Konzernunternehmen
§ 25 Mitteilungspflichten beim Halten von Finanzinstrumenten und sonstigen Instrumenten
§ 25a Mitteilungspflichten beim Halten von weiteren Finanzinstrumenten und sonstigen Instrumenten
§ 26 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 26a Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 27 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen
§ 27a Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
§ 28 Rechtsverlust
§ 29 Richtlinien der Bundesanstalt
§ 29a Befreiungen
§ 30 Handelstage
Abschnitt 5a Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
§ 30a Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern
§ 30b Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung
§ 30c Änderungen der Rechtsgrundlage des Emittenten
§ 30d Vorschriften für Emittenten aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum
§ 30e Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 30f Befreiung
§ 30g Ausschluss der Anfechtung
Abschnitt 5b Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten
§ 30h Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln
§ 30i Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen
§ 30j Verbot von bestimmten Kreditderivaten
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten
§ 31 Allgemeine Verhaltensregeln
§ 31a Kunden
§ 31b Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien
§ 31c Bearbeitung von Kundenaufträgen
§ 31d Zuwendungen
§ 31e Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen
§ 31f Betrieb eines multilateralen Handelssystems
§ 31g Vor- und Nachhandelstransparenz für multilaterale Handelssysteme
§ 31h Veröffentlichungspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach dem Handel
§ 32 Systematische Internalisierung
§ 32a Veröffentlichen von Quotes durch systematische Internalisierer
§ 32b Bestimmung der standardmäßigen Marktgröße und Aufgaben der Bundesanstalt
§ 32c Ausführung von Kundenaufträgen durch systematische Internalisierer
§ 32d Zugang zu Quotes, Geschäftsbedingungen bei systematischer Internalisierung
§ 33 Organisationspflichten
§ 33a Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
§ 33b Mitarbeiter und Mitarbeitergeschäfte
§ 34 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 34a Getrennte Vermögensverwahrung
§ 34b Analyse von Finanzinstrumenten
§ 34c Anzeigepflicht
§ 34d Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte
§ 35 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
§ 36 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
§ 36a Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 36b Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
§ 36c (aufgehoben)
§ 37 Ausnahmen
§ 37a (aufgehoben)
Abschnitt 7 Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen
§ 37b Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen
§ 37c Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen
Abschnitt 8 Finanztermingeschäfte
§ 37d (aufgehoben)
§ 37e Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 37f (aufgehoben)
§ 37g Verbotene Finanztermingeschäfte
Abschnitt 9 Schiedsvereinbarungen
§ 37h Schiedsvereinbarungen
Abschnitt 10 Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
§ 37i Erlaubnis
§ 37j Versagung der Erlaubnis
§ 37k Aufhebung der Erlaubnis
§ 37l Untersagung
§ 37m (aufgehoben)
Abschnitt 11 Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
Unterabschnitt 1 Überwachung von Unternehmensabschlüssen
§ 37n Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten
§ 37o Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
§ 37p Befugnisse der Bundesanstalt im Fall der Anerkennung einer Prüfstelle
§ 37q Ergebnis der Prüfung von Bundesanstalt oder Prüfstelle
§ 37r Mitteilungen an andere Stellen
§ 37s Internationale Zusammenarbeit
§ 37t Widerspruchsverfahren
§ 37u Beschwerde
Unterabschnitt 2 Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister
§ 37v Jahresfinanzbericht
§ 37w Halbjahresfinanzbericht
§ 37x Zwischenmitteilung der Geschäftsführung
§ 37y Konzernabschluss
§ 37z Ausnahmen
Abschnitt 12 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 38 Strafvorschriften
§ 39 Bußgeldvorschriften
§ 40 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 40a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
§ 40b Bekanntmachung von Maßnahmen
Abschnitt 13 Übergangsbestimmungen
§ 41 Übergangsregelung für Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 42 Übergangsregelung für die Kostenerstattungspflicht nach § 11
§ 42a Übergangsregelung für das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln nach § 30h
§ 42b Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i
§ 42c Übergangsregelung für das Verbot von Kreditderivaten nach § 30j
§ 42d Übergangsregelung für den Einsatz von Mitarbeitern nach § 34d
§ 42e Übergangsregelung für wesentliche Anlegerinformationen
§ 43 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a
§ 44 Übergangsregelung für ausländische organisierte Märkte
§ 45 Anwendungsbestimmung zum Abschnitt 11
§ 46 Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 47 Anwendungsbestimmung für § 34
URL: http://www.buzer.de/gesetz/1262/index.htm
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