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Stand: BGBl. I 2012, Nr. 20, S. 1029-1068, ausgegeben am 11.05.2012


Update via

Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 44 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044; Geltung ab 01.01.1995
FNA: 4110-4; 4 Zivilrecht und Strafrecht 41 Handelsrecht 411 Börsenrecht 4110 Börsenvorschriften
Änderungen / Synopse | 121 Gesetze verweisen aus 380 Artikeln auf Wertpapierhandelsgesetz

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 2a Ausnahmen

§ 2b Wahl des Herkunftsstaates

Abschnitt 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 3 (weggefallen)

§ 4 Aufgaben und Befugnisse

§ 4a Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems

§ 5 Wertpapierrat

§ 6 Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland

§ 7 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland

§ 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

§ 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

§ 9 Meldepflichten

§ 10 Anzeige von Verdachtsfällen

§ 11 Verpflichtung des Insolvenzverwalters

Abschnitt 3 Insiderüberwachung

§ 12 Insiderpapiere

§ 13 Insiderinformation

§ 14 Verbot von Insidergeschäften

§ 15 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Insiderinformationen an das Unternehmensregister

§ 15a Mitteilung von Geschäften, Veröffentlichung und Übermittlung an das Unternehmensregister

§ 15b Führung von Insiderverzeichnissen

§ 16 Aufzeichnungspflichten

§ 16a Überwachung der Geschäfte der bei der Bundesanstalt Beschäftigten

§ 16b Aufbewahrung von Verbindungsdaten

Abschnitt 3a Ratingagenturen

§ 17 Überwachung von Ratingagenturen

§§ 18 - 20 (weggefallen)

Abschnitt 4 Überwachung des Verbots der Marktmanipulation

§ 20a Verbot der Marktmanipulation

§ 20b (weggefallen)

Abschnitt 5 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister

§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen

§ 22 Zurechnung von Stimmrechten

§ 23 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten

§ 24 Mitteilung durch Konzernunternehmen

§ 25 Mitteilungspflichten beim Halten von Finanzinstrumenten und sonstigen Instrumenten

§ 25a Mitteilungspflichten beim Halten von weiteren Finanzinstrumenten und sonstigen Instrumenten

§ 26 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister

§ 26a Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister

§ 27 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen

§ 27a Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen

§ 28 Rechtsverlust

§ 29 Richtlinien der Bundesanstalt

§ 29a Befreiungen

§ 30 Handelstage

Abschnitt 5a Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren

§ 30a Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern

§ 30b Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung

§ 30c Änderungen der Rechtsgrundlage des Emittenten

§ 30d Vorschriften für Emittenten aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum

§ 30e Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister

§ 30f Befreiung

§ 30g Ausschluss der Anfechtung

Abschnitt 5b Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten

§ 30h Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln

§ 30i Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen

§ 30j Verbot von bestimmten Kreditderivaten

Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten

§ 31 Allgemeine Verhaltensregeln

§ 31a Kunden

§ 31b Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien

§ 31c Bearbeitung von Kundenaufträgen

§ 31d Zuwendungen

§ 31e Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen

§ 31f Betrieb eines multilateralen Handelssystems

§ 31g Vor- und Nachhandelstransparenz für multilaterale Handelssysteme

§ 31h Veröffentlichungspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach dem Handel

§ 32 Systematische Internalisierung

§ 32a Veröffentlichen von Quotes durch systematische Internalisierer

§ 32b Bestimmung der standardmäßigen Marktgröße und Aufgaben der Bundesanstalt

§ 32c Ausführung von Kundenaufträgen durch systematische Internalisierer

§ 32d Zugang zu Quotes, Geschäftsbedingungen bei systematischer Internalisierung

§ 33 Organisationspflichten

§ 33a Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen

§ 33b Mitarbeiter und Mitarbeitergeschäfte

§ 34 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 34a Getrennte Vermögensverwahrung

§ 34b Analyse von Finanzinstrumenten

§ 34c Anzeigepflicht

§ 34d Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte

§ 35 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln

§ 36 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln

§ 36a Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 36b Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen

§ 36c (aufgehoben)

§ 37 Ausnahmen

§ 37a (aufgehoben)

Abschnitt 7 Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen

§ 37b Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen

§ 37c Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen

Abschnitt 8 Finanztermingeschäfte

§ 37d (aufgehoben)

§ 37e Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 37f (aufgehoben)

§ 37g Verbotene Finanztermingeschäfte

Abschnitt 9 Schiedsvereinbarungen

§ 37h Schiedsvereinbarungen

Abschnitt 10 Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union

§ 37i Erlaubnis

§ 37j Versagung der Erlaubnis

§ 37k Aufhebung der Erlaubnis

§ 37l Untersagung

§ 37m (aufgehoben)

Abschnitt 11 Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten

Unterabschnitt 1 Überwachung von Unternehmensabschlüssen

§ 37n Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten

§ 37o Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt

§ 37p Befugnisse der Bundesanstalt im Fall der Anerkennung einer Prüfstelle

§ 37q Ergebnis der Prüfung von Bundesanstalt oder Prüfstelle

§ 37r Mitteilungen an andere Stellen

§ 37s Internationale Zusammenarbeit

§ 37t Widerspruchsverfahren

§ 37u Beschwerde

Unterabschnitt 2 Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister

§ 37v Jahresfinanzbericht

§ 37w Halbjahresfinanzbericht

§ 37x Zwischenmitteilung der Geschäftsführung

§ 37y Konzernabschluss

§ 37z Ausnahmen

Abschnitt 12 Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 38 Strafvorschriften

§ 39 Bußgeldvorschriften

§ 40 Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 40a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen

§ 40b Bekanntmachung von Maßnahmen

Abschnitt 13 Übergangsbestimmungen

§ 41 Übergangsregelung für Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 42 Übergangsregelung für die Kostenerstattungspflicht nach § 11

§ 42a Übergangsregelung für das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln nach § 30h

§ 42b Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i

§ 42c Übergangsregelung für das Verbot von Kreditderivaten nach § 30j

§ 42d Übergangsregelung für den Einsatz von Mitarbeitern nach § 34d

§ 42e Übergangsregelung für wesentliche Anlegerinformationen

§ 43 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

§ 44 Übergangsregelung für ausländische organisierte Märkte

§ 45 Anwendungsbestimmung zum Abschnitt 11

§ 46 Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

§ 47 Anwendungsbestimmung für § 34