Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung (AgrarMSVuaAufhV k.a.Abk.)

Artikel 2 Verordnung über die Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. Juli 2018 MilchSachkV


(2) Die Gültigkeit eines auf der Grundlage der Milch-Sachkunde-Verordnung erworbenen Nachweises über die Sachkunde wird durch die Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung nicht berührt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AgrarMSVuaAufhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarMSVuaAufhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 AgrarMSVuaAufhV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 6. Juli 2018 in ...


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