Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.07.2007 aufgehoben

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (IndElErprobV k.a.Abk.)

V. v. 03.07.2003 BGBl. I S. 1226
Geltung ab 01.08.2003 bis 31.07.2007; FNA: 806-21-14-9 Berufliche Bildung
Eingangsformel
§ 1 (aufgehoben)
§ 2 (aufgehoben)
§ 3 Übergangsregelung
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Eingangsformel



Auf Grund des § 28 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) der zuletzt durch Artikel 212 Nr. 2 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstitutes für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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§ 1 (aufgehoben)


§ 1 hat 1 frühere Fassung



Text in der Fassung des § 4 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen V. v. 3. Juli 2003 BGBl. I S. 1226 m.W.v. 31. Juli 2007

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§ 2 (aufgehoben)


§ 2 hat 1 frühere Fassung



Text in der Fassung des § 4 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen V. v. 3. Juli 2003 BGBl. I S. 1226 m.W.v. 31. Juli 2007

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§ 3 Übergangsregelung


§ 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) (aufgehoben)

(2) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2007 begonnen wurden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.


Text in der Fassung des § 4 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen V. v. 3. Juli 2003 BGBl. I S. 1226 m.W.v. 31. Juli 2007

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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 31. Juli 2007 IndElErprobV § 1, § 2, § 3

Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft und mit Ausnahme von § 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007 außer Kraft.



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