Kapitel 3 - Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung (BwHFV)

V. v. 11.08.2017 BGBl. I S. 3250, 3431 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 76 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.09.2017; FNA: 2032-1-45 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Kapitel 3 Schlussvorschriften
§ 31 Verwaltungsvorschriften
§ 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Kapitel 3 Schlussvorschriften

§ 31 Verwaltungsvorschriften



Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieser Verordnung erlässt das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle.

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§ 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14. Februar 2007 (VMBl S. 54), die zuletzt durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 25. Juni 2009 (VMBl S. 85) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. August 2017.

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Schlussformel



Die Bundesministerin der Verteidigung

Ursula von der Leyen



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