Artikel 8 - Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärVNOV k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 8 ändert mWv. 3. Oktober 2017 AbfKlärV

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), die zuletzt durch Artikel 74 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

(3) Artikel 5 tritt am 1. Januar 2029 in Kraft.

(4) Artikel 6 tritt am 1. Januar 2032 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Oktober 2017.



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