Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (1. BKVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.10.2017 BGBl. I S. 3564 (Nr. 69); Geltung ab 24.10.2017

Artikel 1 Änderung der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 24. Oktober 2017 BKV Anlage

Die Anlage der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung vom 19. April 2001 (BGBl. I S. 642) wird wie folgt geändert:

1.
In der laufenden Nummer 9 wird in Spalte 3 Buchstabe e wie folgt gefasst:

„e)
betriebliche Erfordernisse und Kundenwünsche in Einklang bringen, dabei Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, berücksichtigen".

2.
In der laufenden Nummer 11 wird in Spalte 3 Buchstabe c wie folgt gefasst:

„c)
Straßenkarten, Straßenpläne sowie digitale Systeme anwenden".



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