Die Anlage der
Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung vom
19. April 2001 (BGBl. I S. 642) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der laufenden Nummer 9 wird in Spalte 3 Buchstabe e wie folgt gefasst:
- „e)
- betriebliche Erfordernisse und Kundenwünsche in Einklang bringen, dabei Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, berücksichtigen".
- 2.
- In der laufenden Nummer 11 wird in Spalte 3 Buchstabe c wie folgt gefasst:
- „c)
- Straßenkarten, Straßenpläne sowie digitale Systeme anwenden".