§ 2 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (RheinbAusbGlV k.a.Abk.)

V. v. 26.10.2017 BGBl. I S. 3625 (Nr. 71)
Geltung ab 09.11.2017 bis 01.10.2026; FNA: 806-22-8-11 Berufliche Bildung
|

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Oktober 2026 RheinbAusbGlV offen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und am 1. Oktober 2026 außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. November 2017.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed