Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der AkkStelleG-Beleihungsverordnung (1. AkkStelleGBVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. November 2017 AkkStelleGBV § 2

Nach § 2 Satz 1 Nummer 1 der AkkStelleG-Beleihungsverordnung vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3962), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 27. April 2016 (BGBl. I S. 980) geändert worden ist, wird die folgende Nummer 1a eingefügt:

„1a.
Bundesministerium der Finanzen im Bereich des Finanzmarktes;".

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der AkkStelleG-Beleihungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. AkkStelleGBVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. AkkStelleGBVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 273 11. ZustAnpV Änderung der AkkStelleG-Beleihungsverordnung
... 1 der AkkStelleG-Beleihungsverordnung vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3962), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3732 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 wird das Wort ...


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