Dritte Verordnung zur Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (3. NSGBefVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.11.2017 BGBl. I S. 3775 (Nr. 74); Geltung ab 25.11.2017
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel
Anhang zu Artikel 1 Nummer 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Satz 3 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), der zuletzt durch Artikel 522 Nummer 2 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. November 2017 NSGBefV § 2, Anlage

Die Naturschutzgebietsbefahrensverordnung vom 8. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2538), die zuletzt durch Artikel 26 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Absatz 7 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Satz 1 Nummer 2 gilt nicht für die Zufahrt zum Anleger und zur Hafenanlage am Südufer der Insel sowie in der Zeit vom 15. April bis 15. Oktober für das Ankern und Liegen in den im Ost- und Westteil der Insel gelegenen, im Lageplan 18 gekennzeichneten Buchten."

b)
Folgender Satz 3 wird angefügt:

„Satz 1 Nummer 3 gilt nicht für das Ankern und Liegen in dem im Westteil der Insel gelegenen, im Lageplan 19 gekennzeichneten Bereich."

2.
Die Anlagen Lageplan 18 zu § 2 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 (Naturschutzgebiet „Kaninchenwerder und Großer Stein im Großen Schweriner See") und Lageplan 19 zu § 2 Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 (Naturschutzgebiet „Ziegelwerder") erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. November 2017.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur beauftragt

Christian Schmidt

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Anhang zu Artikel 1 Nummer 2



Lageplan 18 Naturschutzgebiet „Kaninchenwerder und Großer Stein im Großen Schweriner See" (BGBl. 2017 I S. 3776)


Lageplan 19 Naturschutzgebiet „Ziegelwerder" (BGBl. 2017 I S. 3777)




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