Auf Grund des
Artikels 3 der Verordnung vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3859) wird nachstehend der Wortlaut der
Gefahrgutverordnung See in der ab dem 14. Dezember 2017 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
- 1.
- die teils am 1. Januar 2015, teils am 16. Februar 2016 in Kraft getretene Verordnung vom 9. Februar 2016 (BGBl. I S. 182),
- 2.
- den am 30. Juli 2016 in Kraft getretenen Artikel 14 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843) und
- 3.
- den teils am 1. Januar 2017, teils am 14. Dezember 2017 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.
(gesamter Text und frühere Fassungen siehe
Gefahrgutverordnung See)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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