Berichtigung der Fünften Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (5. FortbVÄnduAufhVBer k.a.Abk.)

B. v. 08.01.2018 BGBl. I S. 131 (Nr. 3); Geltung ab 08.12.2017
Berichtigung
Schlussformel

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Berichtigung ändert mWv. 8. Dezember 2017 5. FortbVÄnduAufhV Artikel 12, WPädPrüfV § 11

In Artikel 12 Nummer 1 der Fünften Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 30. November 2017 (BGBl. I S. 3827) ist § 11 Absatz 6 wie folgt zu berichtigen:

1.
In Nummer 1 sind die Wörter „Prozess- und Projektmanagement" durch die Wörter „Lernprozesse und Lernbegleitung" zu ersetzen.

2.
In Nummer 2 sind die Wörter „Handlungsfeldübergreifende Fachaufgaben" durch die Wörter „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung" zu ersetzen.

3.
In Nummer 3 ist das Wort „Personalmanagement" durch die Wörter „Berufspädagogisches Handeln" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag Wolfgang Bischoff



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