Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Auf Grund des § 32a Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Nummer 3 der Strafprozessordnung, der durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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*)
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S.1).



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