Berichtigung - Berichtigung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilVBer k.a.Abk.)

B. v. 09.03.2018 BGBl. I S. 360 (Nr. 9); Geltung ab 01.01.2018

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2018 StoffBilV Anlage 2

Die Stoffstrombilanzverordnung vom 14. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3942) ist wie folgt zu berichtigen:

In Anlage 2 Tabelle 2 Fußnote 2 ist die Angabe „http://gis.uba.de/webseite/depo1" durch die Angabe „http://gis.uba.de/website/depo1/" zu ersetzen.



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