Eingangsformel - Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (EGKTestVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 617 (Nr. 17); Geltung ab 24.05.2018

Eingangsformel



Auf Grund des § 291b Absatz 4 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe j des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2408) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden:



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